Steuererklärung ausfüllen lassen – für Privatpersonen und Einzelfirmen

Wir beraten Sie persönlich – auf Deutsch, Englisch oder Tschechisch – und stellen sicher, dass Sie alle möglichen Abzüge geltend machen.

Unser Team prüft Ihre Unterlagen sorgfältig und sorgt dafür, dass Sie nicht mehr Steuern zahlen, als nötig.

Letztes Jahr konnten wir einer Kundin dabei helfen, 2’300 CHF an Steuern zu sparen.

Wir sprechen Ihre Sprache

Wir erstellen Ihre Steuererklärung, wenn…

Sie selbständig sind (Einzelfirma)

und in der Schweiz tätig sind.

Sie eine C-Bewilligung haben

und Ihre Steuererklärung direkt einreichen müssen.

Das Steueramt Ihre Steuererklärung verlangt

und Sie sicherstellen möchten, dass alles korrekt ausgefüllt ist.

Wer muss in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen?

Ob Sie eine Steuererklärung einreichen, hängt von Ihrer Bewilligung und Ihrer Situation ab. Die häufigsten Fälle – und bei allen helfen wir:

  • Schweizer Bürgerinnen und Bürger: Sie reichen jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung ein.
  • Angestellte mit C-Bewilligung: Sie reichen jedes Jahr eine ordentliche Steuererklärung ein.
  • Quellensteuer (B-Bewilligung): Die Steuer zieht Ihr Arbeitgeber direkt ab. Bei höherem Einkommen oder auf Antrag folgt eine nachträgliche ordentliche Veranlagung – oft lohnt sie sich, weil Sie Abzüge geltend machen und Geld zurückerhalten können.
  • Auszubildende in der Schweiz: Je nach Bewilligung reichen Sie eine ordentliche Steuererklärung ein oder Ihre Steuer wird direkt über die Quellensteuer abgezogen.
  • Selbstständige und Einzelfirmen: Sie reichen immer ein – das Geschäftsergebnis fliesst in Ihre private Steuererklärung.
  • Wenn das Steueramt es verlangt: Werden Sie aufgefordert, müssen Sie einreichen – wir sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht ist.

Nicht sicher, in welche Gruppe Sie gehören? Wir klären das kurz mit Ihnen und sagen genau, was zu tun ist.

In nur einer Woche ist alles erledigt. Warum sich also selbst damit abmühen?

Senden Sie uns Ihre Unterlagen.

Welche? Sie erhalten von uns eine Checkliste – einfach abhaken und senden.

Wir bearbeiten Ihre Steuererklärung innerhalb einer Woche.

Jede Zahl wird sorgfältig geprüft.

Wir zeigen Ihnen das Ergebnis.

Sie prüfen und bestätigen, wir reichen es ein.

Welche Abzüge können Sie geltend machen?

Viele Menschen verschenken Geld, weil sie Abzüge nicht kennen. Wir prüfen Ihre Situation und holen heraus, was möglich ist. Häufige Abzüge:

  • Berufskosten: Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung und Pauschalen für berufliche Auslagen.
  • Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse: einer der wirksamsten Hebel, um Steuern zu senken.
  • Versicherungsprämien und Krankheitskosten: Krankenkasse sowie selbst getragene Kosten ab einer bestimmten Höhe.
  • Weiterbildung: berufsbezogene Kurse und Ausbildungen.
  • Kinder und Betreuung: Kinderabzüge und Kosten für die Drittbetreuung.
  • Schuldzinsen und Liegenschaftskosten: z. B. Hypothekarzinsen und Liegenschaftsunterhalt.

Welche Abzüge in Ihrem Fall gelten, hängt von Kanton und Situation ab. Genau dafür sind wir da – letztes Jahr konnten wir einer Kundin so CHF 2’300 sparen.

Ihr Partner für klare Zahlen und effiziente Prozesse

Das Team von S1 Solutions besteht aus Mitarbeitenden mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung von Unternehmerinnen und Unternehmern.

Unsere Buchhaltungs-, Steuer- und HR-Fachleute kennen die lokalen Behörden und Abläufe im Detail.

Wir schaffen Ruhe, Struktur und Sicherheit – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

300 Unternehmen

profitieren bereits von unserer Beratung.

Alle Kantone

wir kennen ihre Anforderungen und Besonderheiten.

Kommunikation ohne Barrieren

wir sprechen fünf Sprachen und handeln effizient.

Letztes Jahr kontaktierte uns eine Kundin, die eine hohe Steuernachzahlung erhalten hatte. Nach der Prüfung ihrer Unterlagen stellten wir fest, dass das Steueramt ihre bereits gezahlte Pauschalsteuer nicht berücksichtigt hatte.
Ein einziger E-Mail-Austausch genügte – und anstelle einer Nachzahlung erhielt die Kundin eine Rückerstattung von 2 300 CHF.

Investieren Sie 90 CHF – und sparen Sie viel mehr.

Wir können Ihnen keine garantierte Rückerstattung versprechen, aber wenn es eine Möglichkeit gibt, finden wir sie.

Steuern sind kein Stress, wenn man sie nicht allein macht

In der Schweiz schätzt man Genauigkeit.

Mit uns haben Sie die Gewissheit, dass alles richtig, vollständig und fristgerecht erledigt wird.

  • Bringen Sie Ihre Belege – wir kümmern uns um den Rest.
  • Zahlen Sie nur, was nötig ist – wir finden alle Abzüge.
  • Vermeiden Sie teure Fehler – mit uns ist Ihre Steuererklärung tiptop.

Steuererklärung für Selbstständige und Einzelfirmen

Bei einer Einzelfirma fliessen geschäftliche und private Finanzen in eine Steuererklärung – wir trennen sie sauber und nutzen, was Ihnen zusteht.

  • Geschäftsergebnis: Ihr Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen versteuert.
  • Abzugsfähige Kosten: Fahrzeug, Arbeitszimmer, Versicherungen, AHV-Beiträge und weitere Geschäftsauslagen.
  • Verbindung zur Buchhaltung: Liegt uns Ihre Aufstellung oder Ihre Belege vor, leiten wir die Steuererklärung direkt daraus ab.
  • AHV und Sozialversicherungen: Wir achten darauf, dass die Zahlen in der Steuererklärung mit Ihren Beiträgen zusammenpassen.

Wir übernehmen die ganze Steuererklärung – Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Wir erleichtern Ihr Unternehmertum

Wir kümmern uns um alles, was Ihre Einzelfirma braucht.

Zudem vernetzen wir Sie mit weiteren erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Häufige Fragen zur Steuererklärung

Für Privatpersonen und Angestellte beginnt der Preis bei CHF 90. Keine versteckten Kosten – Sie wissen vorab, woran Sie sind.

Sie senden uns Ihre Unterlagen digital oder per WhatsApp, wir füllen Ihre Steuererklärung innerhalb einer Woche aus, zeigen Ihnen das Ergebnis und reichen nach Ihrer Bestätigung ein.

Lohnausweis, Belege zu Versicherungen und Säule 3a, allfällige Abzüge sowie die Vorjahres-Steuererklärung. Eine kurze Checkliste erhalten Sie von uns.

Oft ja. Mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung können Sie Abzüge geltend machen und zu viel bezahlte Steuern zurückerhalten. Wir prüfen, ob es sich für Sie lohnt.

Das Steueramt mahnt und kann eine Ermessensveranlagung vornehmen – meist zu Ihren Ungunsten. Eine Fristverlängerung ist aber fast immer möglich, wenn sie rechtzeitig beantragt wird. Wir kümmern uns darum.

Ja. Wir erstellen die Steuererklärung für Selbstständige und Einzelfirmen und berücksichtigen Ihr Geschäftsergebnis korrekt.

Ja. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Französisch und Tschechisch und erklären Ihnen alles verständlich – ohne Amtsdeutsch.

Überlassen Sie Ihre Steuererklärung jemandem, der Sie versteht

Sie müssen kein Amtsdeutsch sprechen, um Ihre Steuererklärung korrekt einzureichen.

Wir kennen die Schweizer Vorschriften und kümmern uns darum, dass alles richtig und pünktlich erledigt wird.

Mit uns erfüllen Sie alles, was der Staat verlangt – einfach, klar und stressfrei.

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Personendaten zu.

Vielleicht haben Sie etwas übersehen.

Berechnen Sie den Preis in 30 Sekunden — oder buchen Sie eine Online-Beratung.

Kostenlos · 30 Sek.

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45 CHF · 30 Min.

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